Energiewirtschaftsgesetz §14a: Regelung der Steuerbarkeit von Ladestationen (§14a EnWG)

In diesem Video möchten wir Ihnen an unserer eigenen VEGA DC30 Wallbox zeigen, wie Sie sicherstellen, dass Ihre Ladestation mit dem EnWG § 14a konform ist:

Energiewirtschaftsgesetz §14a – Kurzübersicht:

Was kann ich tun, um §14a EnWG konform zu sein?

Nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile ab 4,2 kW Ladeleistung (egal ob AC- oder DC-Ladetechnik, mobil oder fest verbaut), die ab dem 1. Januar 2024 neu zum Einsatz kommen, müssen:

  • dem Netzbetreiber gemeldet und von ihm genehmigt werden sowie
  • vom Netzbetreiber steuerbar sein.

Was bedeutet steuerbar?
Ladestationen müssen über ein LAN-Kabel, an den vom Netzbetreiber noch zu installierenden Smart-Meter-Gateway angeschlossen sein, um vom Netzbetreiber bei drohender Netzüberlastung gedrosselt werden zu können.

Ladetechnik, die steuerbar ist, wird vom Netzbetreiber mit einer jährlichen Prämie von 160,00 Euro belohnt. Es lohnt sich also, bestehende AC-Ladetechnik, die über einen LAN-Port und über das so genannte Protokoll ModBus TCP kommunizieren kann, einzubinden und nachzumelden. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Sprechen Sie Ihren Elektriker aktiv darauf an, das LAN-Kabel bereits zu verlegen.

Hier finden Sie den vollständigen Gesetzestext.

Warum ist die Regelung in §14a EnWG in Kraft getreten?

Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist eine wichtige Aktualisierung, die darauf abzielt, den Anschluss und die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladestationen und ähnlichen Geräten ins Stromnetz zu beschleunigen. Dies ist besonders relevant vor dem Hintergrund des zunehmenden Einsatzes von erneuerbaren Energien und dem Ziel der Bundesregierung, bis 2030 15 Millionen Elektrofahrzeuge zu haben. Die Regelung, die ab dem 1. Januar 2024 greift, soll potenzielle Netzengpässe verhindern. Durch netzdienliche Steuerung können Netzbetreiber in Ausnahmefällen die Leistung bestimmter Geräte temporär reduzieren, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Für Verbraucher:innen bietet die Regelung Anreize wie reduzierte Netzentgelte und eine jährliche Prämie.

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