Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG)

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verfolgt drei zentrale Ziele:

  • Senkung des Energieverbrauchs
  • Reduktion der CO₂-Emissionen um 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990
  • Klimaneutralität bis 2050

Zur Umsetzung dieser Ziele wurde das Gesetzespaket „Fit for 55“ erarbeitet. Besonders bekannt ist das Gesetz der Flottengrenzwerte 2020 für Pkw-Hersteller (derzeit 96 g CO₂/km) sowie die Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR), die den strukturierten Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit nutzerfreundlichen Bezahlmöglichkeiten regelt. Über beide Gesetze haben wir bereits auf Linkedin und unserer Website berichtet.

Effiziente Energienutzung als Weg zur Klimaneutralität

Um die Klimaneutralität zu erreichen, muss der Energieverbrauch von derzeit rund 2.440 TWh auf 1.400 TWh bis 2045 gesenkt werden – eine Einsparung von 1.000 TWh oder 1 Million GWh. Besonders die Effizienz der Elektromobilität spielt hierbei eine zentrale Rolle: Ein Lkw verbraucht mit Strom nur etwa die Hälfte der Energie im Vergleich zu Diesel. Mehr dazu in unserem Artikel vom 6. März „Wie trägt KWiQ zur Erfüllung des Energieeffizienz-Gesetzes (EnEfG) bei?“.

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) trat als nationale Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) am 18. November 2023 in Kraft.

Welche Unternehmen sind vom Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG) betroffen?

Unternehmen, die in den Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022 einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh hatten, sind verpflichtet, bis zum 18. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen. Zusätzlich müssen sie ihre Verbräuche erfassen, ab 2026 jährlich darüber berichten und sich alle vier Jahre auditieren lassen.

Zudem sind Unternehmen verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu definieren und deren Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Maßnahmen, die sich innerhalb der halben Lebensdauer (max. 15 Jahre) amortisieren, müssen umgesetzt werden.

Unternehmen, die erst nach dem 18. November 2023 die 7,5 GWh-Grenze überschreiten, haben 20 Monate Monate ab Überschreiten des Schwellenwertes Zeit, diese Anforderungen zu erfüllen.

Fuhrpark als Hebel zur Energieeinsparung

Ein wesentlicher Energiefaktor für Unternehmen sind Diesel-Flotten, die ausschließlich gewerblich genutzt werden (ohne 1 %-Regelung). Die Erfassung des Fuhrparks hat dazu geführt, dass die Zahl der betroffenen Unternehmen von ursprünglich 12.400 auf ca. 55.700 gestiegen ist.

Ein Vergleich zeigt, warum Elektromobilität eine effiziente Alternative darstellt:

  • Ein Elektro-Lkw verbraucht ca. 110–120 kWh pro 100 km
  • Ein Diesel-Lkw benötigt für die gleiche Strecke umgerechnet 250–300 kWh aufgrund der hohen Verluste durch Abwärme

Wer Energie sparen und seine Umweltbilanz verbessern will, sollte daher auf elektrische Antriebe setzen – die effizienteste Technologie am Markt.

Fällt Ihr Unternehmen unter das Energieeffizienzgesetz?

Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung anhand folgender Fragen:

Unternehmensgröße:

  • Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen in Deutschland?
  • Welche Haupttätigkeit übt Ihr Unternehmen aus?

Energieträger:

  • Wie hoch ist der jährliche Stromverbrauch in kWh?
  • Mit welchem Energieträger wird hauptsächlich geheizt?
  • Wie hoch ist der jährliche Heizölverbrauch in Litern?

Immobilien:

  • Welche Gesamtfläche nutzt Ihr Unternehmen in m²?
  • Wie alt sind die Gebäude im Durchschnitt?

Fuhrpark:

  • Wie viele LKW > 18 t besitzt das Unternehmen?
    • Durchschnittliche Fahrstrecke pro schwerem LKW und Jahr in km?
  • Wie viele LKW 12 – 18 t besitzt das Unternehmen?
    • Durchschnittliche Fahrstrecke pro LKW 12 – 18 t und Jahr in km?
  • Wie viele LKW 7,5 – 11,99 t besitzt das Unternehmen?
    • Durchschnittliche Fahrstrecke pro LKW 7,5 – 11,99 t und Jahr in km?
  • Wie viele LKW > 3,5 – 7,49 t besitzt das Unternehmen?
    • Durchschnittliche Fahrstrecke pro leichtem LKW > 3,5 – 7,49 t und Jahr in km?
  • Wie viele PKW und Transporter ≤ 3,5 t besitzt das Unternehmen, die rein gewerblich (keine 1% Regelung) eingesetzt werden?
    • Durchschnittliche Fahrstrecke pro KFZ ≤ 3,5 t und Jahr in km?

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Wir analysieren für Sie, ob Ihr Unternehmen unter das Energieeffizienzgesetz fällt – kostenlos.

Senden Sie uns einfach die oben genannten Informationen per E-Mail an o.kaul@kwiq.eu oder als PN auf LinkedIn.

Mein Team und ich freuen uns darauf, Sie bei Ihrem nächsten Ladeinfrastruktur-Projekt zu unterstützen. Wir beraten Sie gerne zur erfolgreichen Beantragung der Fördergelder sowie zur Technikauswahl, Projektierung und Betreiben Ihrer Ladepunkte: Fragen Sie einfach per E-Mail oder unter https://kwiq.eu/beratung/ eine individuelle Beratung an.