Das Jahr 2024 war ein Jahr der Verunsicherung für Käufer von Neuwagen. Denn es fehlte an Planbarkeit. Auch die Hersteller von Elektroautos standen vor großen Herausforderungen, da es an einem zuverlässigen Rechtsrahmen seitens der Politik mangelte. Ganz im Gegensatz zum Verbrennungsmotor, der seit der Erfindung durch Karl Benz im Jahr 1885 als sichere Investition galt. Doch 2025 bringt ausschlaggebende Veränderungen.
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für mehr Planbarkeit
Um wieder mehr Stabilität und Verlässlichkeit zu schaffen, hat die Europäische Union mehrere Gesetze und Richtlinien verabschiedet. Diese sollen klarstellen, dass die Antriebsform für Pkw, Nutzfahrzeuge und Lkw aller Tonnagen elektrisch sein wird.
Doch gesetzlicher Druck allein reicht nicht aus. Niemand möchte zu einer Veränderung gezwungen werden.Stattdessen sollte die Effizienz, also die Wirtschaftlichkeit beim Betrieb eines elektrischen Fahrzeuges, der entscheidende Grund sein, auf Strom zu setzen.
Drei Bedingungen sind dabei ausschlaggebend:
- Der Strompreis muss bei rund 39 Cent brutto pro kWh liegen.
- Der Strom muss regenerativ erzeugt werden.
- Die Ladeleistung muss verhaltenskompatibel zur Verfügung stehen.
Wirtschaftlichkeit als Treiber der Elektromobilität
Auf den Logistik-Konferenzen des vergangenen Jahres wurde eines immer wieder betont: Liegt der Strompreis bei 32,5 Cent netto (entspricht 39 Cent brutto), sind die Gesamtkosten eines elektrischen Lkw rund 30 Prozent niedriger als bei einem vergleichbaren Diesel.
Zehn neue Vorgaben, die Vertrauen in die Elektromobilität stärken
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass Ladeinfrastruktur genau dort entsteht, wo sie benötigt wird. Gleichzeitig sollen gesunde Marktmechanismen für faire Ladestrompreise sorgen. Auch die Hersteller stehen unter Druck: Sie müssen ihre Elektrofahrzeug-Angebote attraktiver gestalten, um die steigenden Anforderungen zu erfüllen.
Die CO₂-Grenzwerte setzen dabei einen klaren finanziellen Anreiz. Jedes Gramm CO₂, das über der festgelegten Grenze liegt, kostet die Hersteller 95 Euro pro Fahrzeug. Ende 2025 könnte das für einige Hersteller teuer und unangenehm werden.
Die Folgenden Anforderungen und Marktentwicklungen an die Nachhaltigkeit bei der Mobilität in 2025, werden wir einzeln thematisieren:
- ESR = Effort Sharing Regulation
- Flottenziele 2025 = Grenze auf 96,3 Gramm CO2/ km gesenkt
- AFIR = Alternative Fuel Infrastructure Regulation
- GEIG = Gebäude Elektromobilitäts Infrastruktur Gesetz
- EPBD = European Performance Infrastructure Directive
- KSG = Solarpflicht für Parkplätze nach Klimaschutzgesetz §8b
- CSR = Corporate Social Responsibility
- CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive
- ESG = Environment, Social, and Governance (Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)
- EnEfG = Energieeffizienzgesetz
- EnWG = Energiewirtschaftsgesetz §14a
- Preisparität durch fallende Batteriepreise
- Verbrenner Verbot ist gar nicht notwendig
Mein Team und ich freuen uns darauf, Sie bei Ihrem nächsten Ladeinfrastruktur-Projekt zu unterstützen. Wir beraten Sie gerne zur erfolgreichen Beantragung der Fördergelder sowie zur Technikauswahl, Projektierung und Betreiben Ihrer Ladepunkte: Fragen Sie einfach per E-Mail oder unter https://kwiq.eu/beratung/ eine individuelle Beratung an.