Die Nutzung erneuerbarer Energien wird immer stärker in den Fokus gesetzlicher Vorgaben gerückt. Eine zentrale Maßnahme ist die Solarpflicht für Parkplätze, die in mehreren Bundesländern bereits in Kraft ist. Dabei geht es darum, ungenutzte Flächen effizient für die Stromerzeugung zu nutzen und so aktiv zur Energiewende beizutragen.

 

Warum gibt es eine Solarpflicht für Parkplätze?

Die Solarpflicht fördert die Nutzung erneuerbarer Energien, indem sie eine verpflichtende Installation von Photovoltaik-Anlagen oder Solarthermie zur Stromerzeugung vorschreibt. Diese Regelung, bekannt als Photovoltaik-Pflicht oder Gewerbepflicht für Solaranlagen, bezieht sich sowohl auf Dachflächen (§8a Klimaschutzgesetz – KSG) als auch auf Parkplätze (§8b KSG). Parkplätze bieten dabei besonders viel ungenutzte Fläche für Solarmodule und tragen erheblich zur nachhaltigen Energiegewinnung bei.

 

Welche Parkplätze sind von der Solarpflicht betroffen?

Die Solarpflicht gilt überwiegend für neu gebaute, offene Parkflächen mit mindestens 35 bis 100 Stellplätzen, abhängig vom Bundesland.

 

Baden-Württemberg

Seit dem 1. Januar 2022 müssen neu errichtete Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. Die Solaranlage muss mindestens 60 Prozent der geeigneten Stellplatzfläche bedecken. Ab 2028 gilt die Pflicht auch für landeseigene Parkplätze. Grundlage: Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg.

 

Nordrhein-Westfalen

Hier gilt die Solarpflicht für neu errichtete Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2022 eingereicht wurde. Die PV-Anlagen müssen mindestens 60 Prozent der geeigneten Stellplatzfläche abdecken. Grundlage: Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen.

 

Rheinland-Pfalz

Ab dem 1. Januar 2023 müssen neu errichtete Parkflächen mit mehr als 50 Stellplätzen eine PV-Anlage erhalten. Diese muss nicht zwingend über den Stellplätzen installiert werden – auch auf Außenflächen in der Nähe ist dies zulässig. Stellplätze direkt an öffentlichen Straßen sind ausgenommen. Grundlage: Landessolargesetz Rheinland-Pfalz.

 

Hessen

Seit 2022/2023 besteht eine Solarpflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze mit mehr als 50 Stellflächen. Bisher gibt es keine allgemeine Solarpflicht für Parkplätze, da die Regierung auf einen einheitlichen Gesetzesentwurf im gesamten Bundesgebiet wartet.

 

Schleswig-Holstein

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Solarpflicht für neu gebaute, offene Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, sofern sie für die Nutzung von PV-Anlagen geeignet sind. Grundlage: Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein.

 

Niedersachsen

Seit 2022 besteht eine Solarpflicht für neue Parkplätze und Parkdecks mit mindestens 50 Stellplätzen. Mit dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) wurde die Grenze auf 25 Stellplätze gesenkt. Die Pflicht gilt auch für neu angelegte Parkplätze. Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem eine PV-Pflicht für Neubauten baulicher Anlagen und gewerblicher Gebäude nach der NBauO Niedersachsen.

 

Hamburg

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Solarpflicht für Neubauten. Ab 2025 wird diese auch auf grundlegende Dachsanierungen von Bestandsgebäuden ausgeweitet.

 

Bremen

Ab dem 1. Juli 2024 gilt das Bremische Solargesetz für grundlegende Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Ab 2025 wird die Solarpflicht auf Neubauten ausgeweitet. Dabei muss mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche mit einer Solaranlage ausgestattet werden.

 

Bundesländer ohne Solarpflicht für Parkplätze

In Hamburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt es aktuell keine verpflichtende Regelung für Parkplätze.

Zwar besteht in einigen Bundesländern keine explizite Solarpflicht für Parkplätze, jedoch greifen dort Regelungen für Neubauten von Wohn- und Gewerbegebäuden. In Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen müssen beispielsweise neue Gewerbeimmobilien mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.

 

Was bedeutet das für Betreiber von Parkflächen

Die Anforderungen der Solarpflicht sind in jedem Bundesland unterschiedlich, doch die Richtung ist klar. Betreiber großer Parkflächen müssen sich frühzeitig mit der Installation von PV-Anlagen auseinandersetzen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und langfristig wirtschaftliche Vorteile durch Eigenstromnutzung zu sichern.

 

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