
Ab 2025 und 2027: Verpflichtende E-Mobilitäts-Ladeinfrastruktur für Bestandsparkplätze von Gewerbeimmobilien
Ab Januar 2025 tritt eine entscheidende Änderung für Gewerbeimmobilien in Kraft. Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen mindestens einen Ladepunkt errichten. Doch das ist nur der erste Schritt.
Mit der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), die bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, steigen die Anforderungen weiter. Ab Januar 2027 gilt: Jeder zehnte Stellplatz muss mit einem Ladepunkt ausgestattet oder für 50 % der Stellplätze eine Leitungsinfrastruktur verlegt sein.
Wer sich 2025 nur auf die Mindestanforderung verlässt, muss spätestens 2027 erneut investieren, um die neuen Vorgaben zu erfüllen.
Langfristig planen statt doppelt zahlen
Unternehmen sollten frühzeitig auf eine zukunftssichere Ladeinfrastruktur setzen.
Eine vorausschauende Planung spart nicht nur Kosten für nachträgliche Umbauten, sondern schafft von Beginn an eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für die kommenden Jahre.
Mein Team und ich freuen uns darauf, Sie bei Ihrem nächsten Ladeinfrastruktur-Projekt zu unterstützen. Wir beraten Sie gerne zur erfolgreichen Beantragung der Fördergelder sowie zur Technikauswahl, Projektierung und Betreiben Ihrer Ladepunkte: Fragen Sie einfach per E-Mail oder unter https://kwiq.eu/beratung/ eine individuelle Beratung an.