
Neue Vorgaben für Ladeinfrastruktur und Bezahlmöglichkeiten
Seit dem 13. April 2024 gelten für alle neu errichteten DC-Ladepunkte mit einer Leistung ab 50 kW neue Vorschriften zur Zahlungsabwicklung. Bestehende Ladepunkte müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 nachgerüstet werden. Für private Nutzer von Elektroautos war dies mit der Hoffnung verbunden, künftig ohne Roaminggebühren laden zu können und direkt per EC- oder Kreditkarte sowie alternativen Zahlungsmethoden zu bezahlen – ganz so, wie man es aus dem Einzelhandel gewohnt ist.
Doch die Ladeinfrastruktur-Betreiber haben diesen Vorteil bislang nicht an die Nutzer weitergegeben. Warum nicht?
Herausforderungen für Ladepunktbetreiber
Für die Betreiber begann mit AFIR eine komplizierte Umstellung. Nach der Einführung von OCPP-basierten Ladekarten, Apps, Plug&Charge sowie Ad-hoc-Zahlungen per QR-Code und GIRO-e der GLS-Bank kommt nun ein viertes Bezahlsystem hinzu. Diese zusätzlichen Kosten lassen sich nur durch eine höhere Auslastung der Ladepunkte refinanzieren. Das ist zwar für die Marktakzeptanz hinderlich, doch aus wirtschaftlicher Sicht eine individuelle Entscheidung jedes Betreibers.
Für Nutzer von OCPP-basierten RFID-Karten oder Apps – beispielsweise von EnBW, IONITY, EWE Go oder den Flottenkarten von ARAL, SHELL, DKV Mobility oder TOTAL Energies – ändert sich hingegen nichts. Die Kosten bleiben durch Rahmenverträge kalkulierbar und die Abrechnung von fossilen Kraftstoffen sowie anderen Services erfolgt weiterhin in einer einzigen Rechnung.
Die wichtigsten Änderungen durch AFIR
Die Europäische Richtlinie zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) trat am 13. April 2024 in Kraft und ersetzt unter anderem die deutsche Ladesäulenverordnung (LSV). Sie bringt weitreichende Änderungen mit sich:
- Bis 2026 müssen entlang transeuropäischer Hauptverkehrsstrecken (TEN-V) alle 60 km Ladepunkte mit mindestens 200 kW installiert werden.
- Die Gesamtleistung der Ladeinfrastruktur wird an die Anzahl zugelassener Elektrofahrzeuge gekoppelt: 1,3 kW pro vollelektrischem Fahrzeug und 0,8 kW pro Plug-in-Hybrid.
- Ladesäulen müssen künftig eine grenzüberschreitende, vertragsfreie Zahlung ermöglichen – entweder per Ad-hoc-Zahlung oder über ein fest installiertes Bezahlterminal. Dadurch wird das GIRO-e-System der GLS-Bank obsolet.
- Eine Nachrüstpflicht für Kartenterminals an allen DC-Ladepunkten über 50 kW muss bis spätestens 2027 umgesetzt werden.
- Auch die Netze müssen auf eine effizientere Nutzung vorbereitet werden.
- Smart Charging und dynamische Ladestrompreise werden als Standard definiert, um mehr erneuerbare Energien zu integrieren, die Netzlast zu optimieren und die Systemkosten zu senken.
Herausforderung für Behörden und Betreiber
Mit der Einführung von AFIR liegt es nun an den nationalen, regionalen und lokalen Behörden, sicherzustellen, dass Fahrer von Elektrofahrzeugen in ganz Europa eine zuverlässige Ladeinfrastruktur vorfinden. Der Ausbau muss nicht nur die aktuellen, sondern auch die zukünftigen Bedürfnisse abdecken.
Die Ladeinfrastruktur muss anpassungsfähig sein, sowohl für Betreiber als auch für Nutzer.
Mein Team und ich freuen uns darauf, Sie bei Ihrem nächsten Ladeinfrastruktur-Projekt zu unterstützen. Wir beraten Sie gerne zur erfolgreichen Beantragung der Fördergelder sowie zur Technikauswahl, Projektierung und Betreiben Ihrer Ladepunkte: Fragen Sie einfach per E-Mail oder unter https://kwiq.eu/beratung/ eine individuelle Beratung an.